FAQ
Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten zu häufig gestellte Fragen zum Thema Pflegehilfsmittel. Sollte Sie eine Frage haben, welche Sie hier nicht finden, dann rufen Sie uns gerne unter der kostenfreien Hotline 0800 335 86 33 an. Wir helfen Ihnen dann gerne weiter!
Alle Personen mit einem Pflegegrad (1, 2, 3, 4 oder 5), die von mindestens einer privaten Person zuhause mit betreut werden, haben gemäß §40 Abs. 1 SGB XI einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
Keine! Wenn Sie einen Pflegegrad haben, übernimmt die Pflegekasse nach vorheriger Genehmigung die Kosten für die Pflegehilfsmittel. Unser Service ist kostenlos. Es fallen somit keine Kosten für Sie an!
Ja. Sie können die Zusammenstellung der Pflegehilfsmittel – je nach Bedarf – jeden Monat neu wählen und Produkte aussuchen. Rufen Sie hierfür einfach unseren Bestell-Bereich auf.
Sie können Ihr Pflegepaket mit folgenden Produkten füllen: Einmalhandschuhe, Hände- und Flächendesinfektionsmittel, Schutzschürzen zum Einmalgebrauch, waschbare Schutzschürzen, Mundschutz und Fingerlinge, sowie saugende Bettschutzeinlagen.
Körperpflegeartikel wie Shampoo, Creme, Seife, Waschhandschuhe usw. gehören nicht zu den zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln. Diese können Sie separat in unserem Shop erwerben. Inkontinenzhilfsmittel wie Windeln, Einlagen oder Pants gehören ebenfalls nicht zu den Artikeln für das Pflegepaket. Diese werden vom Arzt rezeptiert und fallen zu Lasten der Krankenversicherung (SGB V).
Sofern uns eine Genehmigung Ihrer Pflegekasse vorliegt, versenden wir Ihre Pflegehilfsmittel in der Regel nach 1–2 Werktagen.
Ja. Wir benötigen Ihre Unterschrift zum einen auf dem Antrag auf Kostenübernahme bei der Pflegekasse und zum anderen auf der Empfangsbestätigung, wenn Sie Ihre Lieferung erhalten haben. Diese benötigen wir zur Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse.
Den Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel haben auch privat Versicherte Kunden. Sie bekommen nach erfolgter Lieferung von uns eine Rechnung, die sie zunächst bezahlen müssen und anschließend bei ihrer Versicherung einreichen können.
In der Regel gilt die Genehmigung Ihrer Pflegekasse unbefristet, solange Sie die Voraussetzungen erfüllen. Sollte Ihnen der Pflegegrad aberkannt werden oder Sie in eine stationäre Einrichtung aufgenommen werden, gilt Ihre Genehmigung jedoch nicht mehr. Sollte Ihre Pflegekasse die Genehmigung befristen, achten wir darauf, dass rechtzeitig ein neuer Antrag gestellt wird.