FAQ

Häufig gestell­te Fragen

Hier finden Sie Ant­wor­ten zu häufig gestell­te Fragen zum Thema Pflegehilfs­mittel. Sollte Sie eine Frage haben, welche Sie hier nicht finden, dann rufen Sie uns gerne unter der kos­ten­frei­en Hotline 0800 335 86 33 an. Wir helfen Ihnen dann gerne weiter!

Alle Per­so­nen mit einem Pfle­ge­grad (1, 2, 3, 4 oder 5), die von min­des­tens einer pri­va­ten Person zuhause mit betreut werden, haben gemäß §40 Abs. 1 SGB XI einen Anspruch auf Pflegehilfs­mittel zum Verbrauch.

Keine! Wenn Sie einen Pfle­ge­grad haben, über­nimmt die Pfle­ge­kas­se nach vor­he­ri­ger Geneh­mi­gung die Kosten für die Pflegehilfs­mittel. Unser Service ist kos­ten­los. Es fallen somit keine Kosten für Sie an!

Ja. Sie können die Zusam­men­stel­lung der Pflegehilfs­mittel – je nach Bedarf – jeden Monat neu wählen und Pro­duk­te aus­su­chen.  Rufen Sie hierfür einfach unseren Bestell-Bereich auf.

Sie können Ihr Pfle­ge­pa­ket mit fol­gen­den Pro­duk­ten füllen: Ein­mal­hand­schu­he, Hände- und Flächen­desinfek­tionsmittel, Schutz­schür­zen zum Ein­mal­ge­brauch, wasch­ba­re Schutz­schür­zen, Mund­schutz und Fin­ger­lin­ge, sowie sau­gen­de Bettschutzeinlagen.

Kör­per­pfle­ge­ar­ti­kel wie Shampoo, Creme, Seife, Wasch­hand­schu­he usw. gehören nicht zu den zum Ver­brauch bestimm­ten Pflegehilfsmitteln. Diese können Sie separat in unserem Shop erwer­ben. Inkon­ti­nenz­hilfs­mit­tel wie Windeln, Ein­la­gen oder Pants gehören eben­falls nicht zu den Arti­keln für das Pfle­ge­pa­ket. Diese werden vom Arzt rezep­tiert und fallen zu Lasten der Kran­ken­ver­si­che­rung (SGB V).

Sofern uns eine Geneh­mi­gung Ihrer Pfle­ge­kas­se vor­liegt, ver­sen­den wir Ihre Pflegehilfs­mittel in der Regel nach 1–2 Werktagen.

Ja. Wir benö­ti­gen Ihre Unter­schrift zum einen auf dem Antrag auf Kosten­übernahme bei der Pfle­ge­kas­se und zum anderen auf der Emp­fangs­be­stä­ti­gung, wenn Sie Ihre Lie­fe­rung erhal­ten haben. Diese benö­ti­gen wir zur Abrech­nung mit Ihrer Pflegekasse.

Den Anspruch auf kos­ten­lo­se Pflegehilfs­mittel haben auch privat Ver­si­cher­te Kunden. Sie bekom­men nach erfolg­ter Lie­fe­rung von uns eine Rech­nung, die sie zunächst bezah­len müssen und anschlie­ßend bei ihrer Ver­si­che­rung ein­rei­chen können.

In der Regel gilt die Geneh­mi­gung Ihrer Pfle­ge­kas­se unbe­fris­tet, solange Sie die Vor­aus­set­zun­gen erfül­len. Sollte Ihnen der Pfle­ge­grad aberkannt werden oder Sie in eine sta­tio­nä­re Ein­rich­tung auf­ge­nom­men werden, gilt Ihre Geneh­mi­gung jedoch nicht mehr. Sollte Ihre Pfle­ge­kas­se die Geneh­mi­gung befris­ten, achten wir darauf, dass recht­zei­tig ein neuer Antrag gestellt wird.

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